antiert eine fachkundliche Qualifizierung. Die zugelassenen Psychotherapeuten sind mithin durch das Gesetz den Ärzten

Was ist das Psychotherapeutengesetz?

Seit dem 1. Januar 1999 regelt das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) bundeseinheitlich die Berufsausübung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in freier Niederlassung. Es sichert die Berufsbezeichnung und garantiert eine fachkundliche Qualifizierung. Die zugelassenen Psychotherapeuten sind
mithin durch das Gesetz den Ärzten gleichgestellt und haben die gleichen Rechte und Pflichten.

 

Ist der Begriff Psychotherapeut geschützt?

Nur approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, sowie ärztliche Psychotherapeuten dürfen sich seit 1999 Psychotherapeuten nennen und psychotherapeutische Behandlungen durchführen.

 

Wer übernimmt die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung?

Approbierte Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten können die Zulassung bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Bei den dann zugelassenen Psychotherapeuten werden die Kosten
der Psychotherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen und über Ihre
Krankenversichertenkarte abgerechnet.

Für Patienten die bei einer Privaten Krankenkasse versichert sind gelten, je nach abgeschlossenem Versicherungsvertrag, z. T. ergänzende Regelungen. Diese können hier im Vorgespräch besprochen werden.

 

Wie finde ich einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten?

Häufig werden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durch Empfehlungen von
ÄrztInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen oder auch auf Rat von Verwandten und Bekannten empfohlen. Besonders hilfreich ist im Bereich Westfalen-Lippe die Vermittlungsstelle der Kassenärztlichen Vereinigung . Unter der Telefonnummer 0231/ 94 32 851 – 855 erhalten
Sie Auskünfte über die zugelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Ihrer
Nähe und Informationen über deren Telefonnummern, Adressen, Sprechzeiten, Wartezeiten und therapeutischer Ausrichtung.

 

Welcher Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ist für mich / für uns / für unsere Problematik und Fragestellung der / die Richtige?

In einer psychotherapeutischen Behandlung ist die Frage des Vertrauens zwischen Patient und Psychotherapeut von entscheidender Bedeutung. Wenn es möglich ist sollten Sie sich daher Gesprächstermine bei verschiedenen Psychotherapeuten geben lassen, da es sein
kann, dass Sie sich nicht gleich bei dem / der ersten ausreichend verstanden und angenommen fühlen und es nicht gleich „passt“. Zusätzlich kann auch die Frage der psychotherapeutischen Orientierung des Psychotherapeuten von Bedeutung sein. Z. Z. gelten im Rahmen der
Zulassung bei den Krankenkassen drei Verfahren in Deutschland als wissenschaftlich anerkannt, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Psychoanalyse und die Verhaltenstherapie . Sollten Sie sich mit den psychotherapeutischen Verfahren schon etwas beschäftigt haben und eine/n PsychotherapeutIn mit einer spezifischen Ausrichtung wünschen bekommen Sie auch diese Auskunft von der Vermittlungsstelle der KV.

 

Was ist eigentlich eine Psychotherapie und wie wirkt sie?

Auf den Seiten Angebote>Psychotherapie>Verfahren dieser Homepage haben Sie die Möglichkeit sich einen Eindruck davon zu verschaffen, was unter der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie verstanden wird.

 

Wie erhalte ich einen Termin für ein Vorgespräch in der Praxis Staniszewski?

Sie können sich für die Vereinbarung eines Vorgespräches telefonisch mit mir unter der Telefonnummer: 02302/ 42 58 56 in meinen telefonischen Sprechzeiten (werden vom AB angesagt) in Verbindung setzen. Sie benötigen für dieses Vorgespräch lediglich die Krankenversichertenkarte Ihrer Krankenkasse. Sollten Ihnen Berichte von anderen Stellen vorliegen können Sie diese ebenfalls gern zu dem Gespräch mitbringen. Hier wird dann das weitere Vorgehen besprochen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit bis zu 5 Sitzungen
(sog. probatorische Sitzungen) durchzuführen, um dann eine Entscheidung über den Beginn
einer psychotherapeutischen Behandlung treffen zu können.

 

Welche Patienten können hier behandelt werden?

Laut Zulassungsordnung der KV ist es in dieser Praxis möglich bei Patienten bis zum 21. Lebensjahr eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen und diese Behandlung dann
mit den Krankenkassen abzurechnen.

Patienten die zu Beginn einer Behandlung das 21. Lebensjahr überschritten haben und hier
eine Behandlung wünschen haben die Möglichkeit dazu wenn sie privat krankenversichert
sind oder wenn sie die Kosten der Sitzungen selbst zahlen.

 

Benötige ich eine Überweisung von meinem Arzt?

Eine Überweisung eines Arztes ist für die Aufnahme einer psychotherapeutischen Behandlung nicht erforderlich.

 

Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Wenn eine psychotherapeutische Behandlung vereinbart wurde, werden verschiedene
Formulare für die Beantragung der Psychotherapie benötigt, die Sie alle hier in der Praxis erhalten:

Antrag auf Psychotherapie

Wir füllen das Formular gemeinsam aus und reichen es bei der Krankenkasse ein.

 

Ärztlicher Konsiliarbericht

Dieser Bericht kann von einem Haus- oder Kinderarzt erstellt werden, oder auch von einem Kinder- und Jugendpsychiater, usw. Der Arzt/die Ärztin hat festzustellen, ob aus ärztlicher
Sicht körperliche Beeinträchtigungen oder Krankheiten vorliegen, die gegen die Durchführung einer Psychotherapie sprechen, oder ob noch weitere somatische, kinder- und jugendpsychiatrische, oder neurologische Abklärungen notwendig sind. Das entsprechende Formular erhalten Sie von mir. Die meisten Ärzte geben die Bescheinigung direkt dem
Patienten oder der Patientin, bzw. den Eltern mit, die ihn an mich weitergeben.

 

Anamnese - Fragebogen

Den Fragebogen erhalten Sie von mir und füllen ihn soweit möglich aus. Dabei reicht es
i. d. R. wenn ich den Fragebogen vor der Auswertungssitzung zurück erhalte. Sie können
auf die einzelnen Fragen kurz eingehen oder auch ausführlicher, wichtig ist, dass Sie mitteilen
was für Sie bei der jeweiligen Fragestellung von Bedeutung ist.

Der Antrag auf Psychotherapie und der Konsiliarbericht werden dann von mir an die Kasse weiterleiten, der Anamnese - Fragebogen verbleibt bei mir. Sowohl Eltern/PatientIn als auch Therapeut erhalten eine Bescheinigung von der Krankenkasse über die bewilligte
Psychotherapie.

 

Wie findet eine Psychotherapie statt?

Generell gilt, dass Psychotherapie nur sinnvoll ist, wenn sie regelmäßig durchgeführt wird.
Dem wird durch eine besondere Praxisorganisation Rechnung getragen. Infolge dieser Praxisorganisation und auch wegen der hohen Nachfrage können versäumte Termine nicht nachgeholt werden. Bitte vereinbaren Sie daher nur solche Termine mit mir, die Sie oder Ihr Kind/Jugendlicher auch einhalten können. Damit ist die notwendige Regelmäßigkeit
gewährleistet, wenn auch Sie dafür Sorge tragen, dass Sie, bzw. Ihr Kind/Jugendlicher
pünktlich und regelmäßig zu mir in die Praxis kommt/kommen.

Eine weitere wesentliche Voraussetzung für eine psychotherapeutische Behandlung ist Ihre Bereitschaft, gemeinsam mit den Therapeuten die Verantwortung zu übernehmen
für einen regelmäßigen und möglichst ungestörten Psychotherapieprozess.

 

 

Kann ich mich darauf verlassen, einen festen, regelmäßigen Behandlungstermin zu bekommen?

Wenn ich ein Kind/Jugendlichen in Behandlung nehme, und einen Therapieplatz zur
Verfügung stelle, reserviere ich nicht nur eine einzelne Therapiestunde. Vielmehr stelle ich
feste Termine über einen längeren Behandlungszeitraum zur Verfügung . Diese an seriöser Psychotherapie orientierte Praxisorganisation beschränkt die Zahl der Patienten, denen ich
einen festen Therapieplatz anbieten kann.

 

Was macht es, wenn ich mal einen Termin nicht einhalte?

Wenn Sie oder Ihr Kind/Jugendliche einen Termin kurzfristig absagen oder unentschuldigt
nicht wahrnehmen, dann bedeutet das für mich, dass ich in dieser Zeit weder andere
Patienten behandeln noch etwas anderes tun kann. Das ist manchmal, wenn gerade dringend
und in großer Not auf einen freien Termin gewartet wird, besonders bitter. Ich darf diese
Stunde auch nicht Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen, da diese nur tatsächlich erbrachte Leistungen honoriert und das Ausfallrisiko an mich weitergibt.

 

In eigener Sache

Er bedeutet eine verlorene Behandlungsstunde für einen anderen, dringend wartenden
Patienten. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Überlegungen und Entscheidungen und sprechen Sie mögliche Veränderungen rechtzeitig mit mir ab. Denn sicher gibt es für Sie
und/oder Ihr Kind/Jugendlichen immer mal wieder einen ernstzunehmenden Grund, warum
eine Behandlungsstunde nicht wahrgenommen oder verschoben wird. Obwohl ich in vielen
Fällen das Nicht-Kommen nachvollziehen kann, bedeutet jeder ungeplante Kindergeburtstag,
jede Autopanne, jede Grippe, jeder andere wichtige Termin, jedes Vergessen für mich eine finanzielle Einbuße, geht also einseitig zu meinen Lasten. Denken Sie auch bitte daran, dass
Sie an diesem Tag eventuell kein Einzelfall sind, und was eine Summierung solcher Ausfälle für mich bedeutet.

 

Entstehen Kosten, wenn ein Termin kurzfristig ausfällt?

Ein nicht wahrgenommener und nicht rechtzeitig abgesagter Termin bedeutet für mich
konkreten Verdienstausfall, den ich nicht durch andere Arbeit ausgleichen kann.

 

Kostet es mich etwas, einen vereinbarten Termin kurzfristig oder garnicht abzusagen?

Der Psychotherapeut ist nach § 293, 615 BGB (Schadenersatz wegen sog. Annahmeverzugs
des Patienten bzw. seiner Sorgeberechtigten, der kein Verschulden des Patienten oder der Sorgeberechtigten voraussetzt.) berechtigt, ein Ausfallhonorar unabhängig vom Grund der Verhinderung dem Patienten oder dessen Sorgeberechtigten in Rechnung zu stellen, sofern
die Behandlungsstunde nicht in der vereinbarten Frist abgesagt wurde.

Zur Aufrechterhaltung des Praxisbetriebes ebenso wie zur Gewährleistung der psychotherapeutischen Versorgung bin ich daher gezwungen, Ihnen die Stunden, die Sie nicht rechtzeitig 48 Stunden vorher absagen – aus welchen Gründen auch immer -, anteilsmäßig
Privat in Rechnung zu stellen. Zur rechtzeitigen Absage reicht eine Nachricht auf dem AB.
Das gilt auch für das Wochenende, für Feiertage und auch Nachts, usw., da der AB Ihre
Nachricht ständig empfangen kann.

 

Was mache ich, wenn ich noch weiterführende Fragen zu einer Psychotherapie in der Praxis Staniszewski habe?

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit mir, oder bringen Sie Ihr Anliegen mit zum nächsten vereinbarten Termin.

 

Vielen Dank für Ihr Interesse!


© 2003 PPOS - Psychotherapeutische Praxis Oliver Staniszewski